1.) An- und Abfahrt
Bei einem Auftragswert unter € 250,00 in einem Einsatzabruf berechnen wir zusätzlich zur Baustelleneinrichtung eine Anfahrtspauschale von € 50,00.
2.) Baustelleneinrichtung und Baustellenzufahrt
Baustelleneinrichtungen berechnen wir pauschal gemäß den verschiedenen Ausführungsarten (z.B.: Wandsägeschnitte € 125,00 bei Bohrungen bis Größe D 300 € 70,00 usw.)
Bei Unterbrechungen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, erfolgt bei Wiederaufnahme der Arbeiten Neuberechnung. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Die Baustelleneinrichtungspreise basieren darauf, dass die JÄGER+SCHNEIDER Fahrzeuge freie Zufahrt unmittelbar bis zur Arbeitsstelle haben, sowie bei Ausführung mit Maschinen von über 50 kg bauseitig Hebezeuge (Baukran, usw.) kostenlos für JÄGER+SCHNEIDER zur Verfügung gestellt werden. Eventueller Mehraufwand für Geräte und Maschinentransport wird gesondert zu Regie-Stundensatz € 36,50 / M-Std. sowie eventuell zum Einsatz kommende Großgeräte (im Std. Satz) berechnet.
3.) Statische Freigabe / Bohrpunkte
Von Seiten des Auftraggebers bzw. eines von ihm hinzugezogenen Statikers wurde überprüft, dass durch Anordnung und Lage der Bohrungen, Sägeschnitte und Ausbrucharbeiten die Standsicherheit der Bauteile / des Bauwerks nicht beeinträchtigt wird und ggf. die erforderlichen Absicherungs- und Abstützungsmaßnahmen hinsichtlich der statischen Belange vor Beginn unserer Ausführung vorgenommen wurden.
Das Einmessen und Anzeichnen der Bohrpunkte bzw. Sägeschnitte erfolgt durch Auftraggeber. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrungen bzw. Sägeschnitte ergeben können, trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Wir übernehmen keine Haftung für in Decken und Wänden befindlichen Leitungen, Installationen, statische Tragwerke und die sich durch unsere Bohrungen bzw. Trennschnitte ergebenden Schäden und Folgeschäden.
4.) Sicherheitsmaßnahmen
Abstützen von Bauteilen sowie Bohrkernen und Schutzmaßnahmen gegen Spritzwasser haben seitens des Bauherrn zu erfolgen oder werden auf Anweisung mit Berechnung des erforderlichen Aufwandes durch die Firma JÄGER+SCHNEIDER im Stundensatz zu €/M-Std. 36,50 durchgeführt.
Der Auftrag hierzu hat schriftlich zu erfolgen.
5.) Höhere Gewalt / Maschinenschaden
Höhere Gewalt und eventuelle Schäden an Maschinen und Ausrüstung, die während der Arbeiten auftreten, berechtigen uns zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages, ohne Regressanspruch für den Auftraggeber. Termine halten wir soweit irgend möglich ein. Bei Überschreitung sind Schadensansprüche jedoch ausgeschlossen.
6.) Wartezeiten
Bei Wartezeiten an der Baustelle, für die Firma JÄGER+SCHNEIDER nicht verantwortlich ist, berechnen wir € 36,50 je Stunde für Arbeitskraft und für Großgeräte (z.B.: Autokran, Hebebühnen) nach deren Sätzen zuzüglich Geschäftskosten.
7.) Absaugen des Spülwassers / Wasserhaltungsmaßnahmen
Das anfallende Spülwasser wird bei Erfordernis (nach schriftlicher Anweisung durch den Auftraggeber) durch Wasserhaltungsmaßnahmen auf Nachweis zu €/M-Std. 36,50 aufgefangen bzw. abgesaugt. Eine Haftung für Wasserschäden kann in keinem Fall von uns übernommen werden, auch nicht wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird oder die Wasserhaltung als Dienstleistung angeboten wurde. Für aufgefangenes Spülwasser ist vom Auftraggeber eine geeignete Entsorgungsstelle anzugeben. Die Entsorgung und die Haftung ist Sache des Auftraggebers.
8.) Strom und Wasser
Strom und Wasser sind vom Auftraggeber in maximal 50m Entfernung kostenlos und in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.
Bohrarbeiten bis 150mm Durchmesser 220 V / 16 A bis 20 A
Bohrarbeiten ab 200mm Durchmesser 380 V / 16 A CEE / 25 A träge
Großbohrarbeiten und Sägen 380 V / 32 A CEE / 35 A träge
Wasseranschluss ½ Zoll oder ¾ Zoll mit min. 1 bar Druck
9.) Schuttbeseitigung
Die ausgebohrten Teile sind Eigentum des Auftraggebers. Das Ausbrechen der Betonausschnittteile im Schneidebereich bzw. das Abheben ab 2,00m sowie der Transport auf der Baustelle zu einem vom Auftraggeber bestimmten Platz (Container) und die Baustellenreinigung wird nach Aufwand in Regie ausgeführt.
10.) Gerüste
Bei einer Arbeitshöhe über 2m ist vom Auftraggeber kostenlos ein Gerüst zu erstellen. Bei Erstellung durch uns erfolgt die Abrechnung nach Regiestundensatz von € 36,50.
11.) Stahlzuschlag
Bei Stahlbeton sind Querschnitte bis 15mm Durchmesser im Grundpreis enthalten. Für Querschnitte ab 16mm Durchmesser oder Längsschnitte in Bewehrung ab 10mm Durchmesser bzw. Stahlschnitt pro Stück Stahl ab 2,0cm2 berechnen wir nach Aufmass mit Auftraggeber oder Bevollmächtigtem je cm2 € 1,75. Dies gilt ebenfalls für Schnitt in Massiv- oder Profilstahl.
12.) Überkopfbohrungen / Uberkopfsägearbeiten
Bei Überkopfbohr- und Überkopfsägearbeiten berechnen wir 50% Zuschlag zum Richtpreis.
13.) Schrägbohrungen / Schrägschnitte
Bei Schrägbohr- und Schrägschneidearbeiten berechnen wir 25% Zuschlag zum Richtpreis.
14.) Brechen der Bohrkerne / Abstützung der Bauteile
Ab Durchmesser 300mm erfolgt das Brechen und Abheben aus Höhen über 2,0m der Bohrkerne nach Aufwand in Regie. Falls das Brechen von Bohrkernen nicht möglich ist (Bewehrung im Kern), werden diese nach Aufwand in Regie ausgestemmt.
Abstützung der Bohrkerne und Bauteile wird nach Aufwand in Regie ausgeführt.
15.) Zahlungsbedingungen / Gesetzliche Mehrwertsteuer
Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmass und auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken werden zu jedem Monatsende Teilrechnungen entsprechend der Leistungsberichte erstellt. Unsere Rechnungen und Abschlagszahlungen werden innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit Abzug von Skonto oder 30 Tage netto fällig.
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehwertsteuer.
16.) Erfüllungsort / Gerichtsstand
Soweit der Arbeitgeber Vollkaufmann ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach unserer Wahl das Amtsgericht Biedenkopf/Lahn oder das Landgericht Marburg/Lahn als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.